Eingriff in den Sterbeprozess?

Main-Tauber-Kreis.  Im Mittelpunkt von "ÖDP im Gespräch" im Brauhaus in Distelhausen stand das derzeit hochaktuelle Thema Organspende. Der ÖDP-Kreisverband hatte zum Meinungsaustausch eingeladen.

Nach der Begrüßung durch den Kreisvorsitzenden Klaus Göggelmann übernahm Brigitta Meuser aus Tauberbischofsheim die Moderation. Im Frühjahr 2012 soll in Deutschland das Transplantationsgesetz mit dem Ziel geändert werden, die Zahl der Organspender zu erhöhen. Vorgesehen ist, die gesetzlich Krankenversicherten mindestens einmal in ihrem Leben nach ihrer Spendebereitschaft zu befragen. Dabei geht es vorrangig um "postmortale" Organspenden nach diagnostiziertem Hirntod und nicht um "Lebendspenden".

Werden potentielle Organspender und ihre Angehörigen sowie Empfänger von Spenderorganen objektiv und ausreichend über die damit zusammenhängenden Fragen und Problemstellungen informiert? Zumal, da waren sich die Anwesenden einig, die sehr interessanten Informationssendungen und Diskussionsrunden der letzten Zeit zum Thema "Organspende" im Fernsehen leider nicht zur besten Sendezeit ausgestrahlt wurden.

Umstritten ist in wissenschaftlichen Kreisen der Begriff "Hirntod": Ist ein "Hirntoter" tatsächlich als Verstorbener oder nicht vielmehr als Sterbender zu betrachten? Bedeutet eine Organentnahme dann nicht einen "erheblichen Eingriff in den Sterbeprozess"? Immerhin handelt es sich bei dem Begriff "Hirntod" um eine rein medizinische Definition, so wie vor wenigen Jahren das Herz-Kreislauf-Versagen. Die fortschreitende Entwicklung auf medizinischem Gebiet hat hier Grenzen verschoben.

Meuser zitierte aus einem offenen Brief der ehemaligen Chirurgin Dr. Regina Breul an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Die Feststellung des Hirntods und eine anschließende Organentnahme erfolgten demnach am noch Lebenden, worüber sich Spender und Angehörige im Klaren sein müssten. Über die erforderlichen, teilweise belastenden Testverfahren, die medizinische Vorbereitung des Spenders auf die Organentnahme sowie den Ablauf einer Explantation müsse der potentielle Spender zu Lebzeiten korrekt aufgeklärt werden. Es sei eine existentielle Frage, ob ein Mensch im Hirnversagen in Ruhe und begleitet sterben dürfe oder ob sein Tod abrupt durch die Organentnahme auf dem OP-Tisch herbeigeführt werde. Sein mutmaßlicher Wille, geäußert von Angehörigen oder Betreuern, könne als Erlaubnis zu einem so weitreichenden Eingriff nicht ausreichen. Hinzu käme, dass Angehörige in einer schwierigen Situation sehr schnell entscheiden müssten.

Die Gesprächsrunde befürwortete daher die ausdrückliche Willenserklärung jedes Einzelnen für oder gegen eine Organspende nach umfassender objektiver Aufklärung. Die Entscheidung müsse jederzeit revidierbar sein und dürfe nicht in der neuen elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkassen gespeichert werden, um einem Missbrauch dieser Daten vorzubeugen.

In diesem Zusammenhang fiel auf, dass Anwesende, die ihren Organspendeausweis dabei hatten, noch gar nicht bemerkt hatten, dass die Willenserklärung sehr unterschiedlich und differenziert abgegeben werden kann.

Weiter beschäftigte die Teilnehmer die Frage, welche Kriterien bei der Organverteilung eine Rolle spielten und welche Personen und Institutionen (Ärzte, Krankenhäuser, Krankenkassen, Pharmaindustrie) daran ein finanzielles Interesse haben könnten. Ebenso stand die Frage im Raum, wie gut die Lebensqualität des Organempfängers sei, der lebenslang Immunreaktionen seines Körpers gegen das fremde Organ medikamentös unterdrücken müsse und damit in eine neue Abhängigkeit gerate. Die Anwesenden kritisierten zum Teil, dass viele sich nur wenig oder schlecht informiert fühlen und wünschten sich eine umfassendere Aufklärung für die Bevölkerung. Letztlich war man sich einig, dass jeder dieses Thema für sich durchdenken muss, vor allem auch, um den Angehörigen die Entscheidung abzunehmen.


Kommentare (1)

25.01.2012 09:57 Uhr |   Alfons Grau

Eingriff in den Sterbeprozess?

Endlich ein Veranstaltung, in der es vordergründig nicht um Erhöhung der Organ"spende" - Zahlen, sondern um

" Aufklärung über allogene Transplantation beim Menschen auf der Basis von Hirntod-Organspende"

geht.

Sogenannte "Hirntote" sind allenfalls Sterbende im möglicherweise irreversiblem Hirnversagen. Das ist das Ergebnis der weltweiten Forschung und Diskussion, das zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden muss.

Besonders hervorzuheben ist:
Die Entscheidung müsse jederzeit revidierbar sein und dürfe nicht in der neuen elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkassen gespeichert werden.

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Autor: ÖDP | 23.01.2012

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