Bleibende Baulücke droht

Bad Mergentheim.  Die Stadt wehrt sich gegen geplante Häuser in der Innenstadt, wenn diese ihre Nachbargebäude überragen. Das ärgert den Bauherrn Horst Seitz. Er darf in der Törkelgasse nicht so bauen, wie er gerne möchte.

Wo es bis vor kurzem noch italienische Gerichte gab, droht jetzt ein weiterer Leerstand in der Innenstadt. Der Imbiss schloss seine Pforten, denn das Gebäude Nr. 5 in der Bahnhofstraße soll abgerissen und neu aufgebaut werden. So jedenfalls hat es der Eigentümer, Horst Seitz, vor.

Seitz will mit dem Neubau des Geschäfts- und Wohnhauses in der Bahnhofstraße zugleich einen Neubau in der dahinterliegenden Törkelgasse realisieren. Hier soll anstelle der längst abgerissenen Häuser Nr. 2, 4 und 6 ein Gebäude für Verwaltung und Lager des Sanitätshauses Seitz entstehen. Geplant sind im Erdgeschoss acht Garagenplätze plus drei Geschosse und ein Dachgeschoss. Hier beträgt die Firsthöhe 15,53 Meter. Beide Gebäude sollen miteinander verbunden werden und sich ein gemeinsames Treppenhaus und einen gemeinsamen Aufzug teilen.

Die Höhe des geplanten Gebäudes in der Bahnhofstraße beträgt 15,50 Meter und ist damit 40 Zentimeter höher als das benachbarte Haus Nr. 3 und 1,40 Meter höher als das Haus mit der Nummer 1.

Diese Planungen, so Seitz im Gespräch mit der TZ, seien im Rathaus mit dem OB, einem Vertreter der Baubehörde, dem Architekten und ihm selbst so besprochen worden, wobei Seitz allerdings einräumt, dass beispielsweise über den 40-Zentimeter-Unterschied bei den Gebäuden in der Bahnhofstraße nicht konkret gesprochen worden sei.

Nachdem Horst Seitz einen entsprechenden Bauantrag bei der Stadt eingereicht hatte, bekam er die Mitteilung von der Stadtverwaltung, dass der geplante Baukörper in der Törkelgasse "auf jeden Fall um ein Vollgeschoss reduziert werden muss (...), damit er sich in die Umgebungsbebauung einfügt".

Auch die Firsthöhe des in der Bahnhofstraße geplanten Baukörpers könne sich nicht ausschließlich an der Höhenentwicklung des dort höchsten Gebäudes (Bahnhofstraße 7, es ist 15,53 Meter hoch) orientieren, sondern müsse mehr Rücksicht auf die Firsthöhen der vom Gänsmarkt her benachbarten Gebäude nehmen, die ja vierzig und mehr Zentimeter niedriger sind.

Seitz wurde aufgefordert, seine Pläne zu ändern, ansonsten müsste sein Bauantrag abgelehnt werden.

Während Seitz sich angesichts der geforderten Firsthöhe in der Bahnhofstraße kompromissbereit zeigen könnte, würde er einer Verringerung der Geschosszahl in der Törkelgasse nicht zustimmen. Was vor 100 Jahren dort gebaut wurde, könne doch nicht heute als Maßstab genommen werden, zeigt sich Seitz verärgert und verweist darauf, dass es zwar in der Törkelgasse kein so hohes wie sein geplantes Gebäude gibt, dafür aber in unmittelbarer Nachbarschaft zum Beispiel am Gänsmarkt. Und zudem müsse man doch auch an die Zukunft denken.

Nun droht eine bleibende Baulücke in der Törkelgasse und ein Leerstand in der Bahnhofstraße, falls Seitz nicht einlenkt. Die Stadt jedenfalls, so war seitens der Pressesprecherin Susanne Pantring zu hören, werde den Bauantrag in dieser Woche ablehnen, wenn es zu keinen Planänderungen kommt.


Kommentare (1)

14.02.2010 03:26 Uhr |   walter.seyboldt@web.de

Erneut Einspruch in der oben bezeichneten BS...

Aus dem tatsächlichen Bestand ergibt sich, dass es sich bei der Törkelgasse eindeu-tig um ein Allgemeines Wohngebiet (WA) i.S. von § 4 BauNVO handelt.

Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in seine Umgebung ein. Die GRZ beträgt je nach Umfang des Baugrundstücks 1,0 oder nahezu 1,0, die GFZ beträgt bei 4 Vollgeschossen und einem voraussichtlich anrechenbaren DG ganz oder nahezu 5,0, auf jeden Fall aber über 4,0. § 17 BauNVO geht bei einem WA regelmäßig von einer GFZ von maximal 1,2 aus, womit das Regelmaß um das 3,5 – 4-fache überschritten ist. Eine solche GFZ ist in der ganzen Törkelgasse nicht annähernd anzutreffen. Anzumerken ist hierzu, dass das DG nach seiner ganzen Bauweise (Zwerchgiebel, Dachneigung etc.) zum Ausbau geplant ist. Auf den Vermerk „wird nicht ausgebaut“ in den Plänen kommt es insoweit daher nicht an.

Das Vorhaben fügt sich auch nicht nach der Bauweise ein.

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Autor: JOACHIM W. ILG | 09.02.2010

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