Staatsanwalt rückt von einer Bestrafung von Braunfels und Wetzig ab

Ulm.  Im Prozess gegen den Münchner Stararchitekten Stephan Braunfels rückt die Staatsanwaltschaft von einer möglichen Verurteilung ab. Die Parteien verständigten sich auf eine Einstellung des Verfahrens.

Ziemlich genau drei Jahre ist es her, dass das Finanzamt München die Pfändung eines Bankkontos des Münchner Architekten Stephan Braunfels angekündigt, und damit ein Strafverfahren in Gang gesetzt hat, das bald zu Ende gehen dürfte. Braunfels ist der Vereitelung der Zwangsvollstreckung angeklagt, weil er unmittelbar nach der Ankündigung des Finanzamts sein Girokonto geleert und unter anderem eine halbe Million Euro an seinen Studienfreund und Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig überwiesen hat (wir berichteten).

Die Aufregung war groß, doch seit gestern dürfte die Luft raus sein aus dem Verfahren. Vor dem Ulmer Amtsgericht haben sich die Beteiligten darauf verständigt, das Verfahren möglicherweise einstellen zu wollen. Oberstaatsanwalt Peter Staudenmaier rückte also von der Forderung nach einer Verurteilung des Architekten ab und kritisierte die Vollstreckungsbemühungen des Finanzamtes in München vorsichtig als „suboptimal.“ Allerdings beharrte er darauf, dass Braunfels eine Geldauflage bezahlen soll.

Der 61-Jährige selbst sieht in seinem Handeln allerdings keine Straftat, weshalb er auch einen „Freispruch erwarten“ dürfte, wie er gestern sagte. Denn erstens habe er weit größere Vermögenswerte als jenes gepfändete Giro-Konto bei einer Berliner Bank. Das Finanzamt hätte also jederzeit zugreifen und sich die Steuerschuld in Höhe von rund 800 000 Euro anderweitig beschaffen können, zumal es sich dabei lediglich um eine vorläufige Schätzung gehandelt habe. Vor allem aber habe er aus dem Bau der Münchner Pinakothek der Moderne seinerseits Forderungen an den Freistaat Bayern, denen dieser seit Jahren nicht nachkomme.

Aufgrund der unsicheren Rechtslage gab es gestern aber auch Signale von Braunfels Ulmer Anwalt, einer Einstellung des Verfahrens zustimmen zu können – allerdings ohne eine Geldauflage. Oliver Bauer: „Die Reputation meines Mandanten hat Schaden genommen. Beispielsweise wird er zu Wettbewerben in Ulm gar nicht mehr eingeladen.“ Der Verteidiger hielt zudem fest, dass die Vollstreckungsbescheide des Münchner Finanzamtes alles vorläufige Schätzungen gewesen seien, denen Braunfels nach geltender Rechtsprechung gar nicht hatte nachkommen müssen.

Die Frage in dem Verfahren, das am 28. Februar fortgesetzt wird, lautet also nur noch, wie es beendet wird. An einer Einstellung des Verfahrens dürfte nach der gestrigen Verhandlung kaum mehr ein Zweifel bestehen; vorausgesetzt, die Prozess-Parteien können sich auf ein gemeinsames Vorgehen einigen. Also die Frage klären, ob mit oder ohne Geldauflage.

Von der Beantwortung wird auch das weitere Vorgehen gegen den Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig abhängen. Gegen ihn wird wegen Beihilfe zur Vereitelung der Zwangsvollstreckung ermittelt. Das Verfahren wurde schon vor dem ersten Prozesstag im Mai abgetrennt und wird erst behandelt, wenn der Fall Braunfels abgeschlossen ist.


Autor: HANS-ULI MAYER | 07.02.2012