Kreis Rottweil · Tiere: Kranich mit Vogelgrippe entdeckt

Schwäbisches Tagblatt
.Bei einem Kranich im Landkreis Rottweil wurde am Dienstag das Vogelgrippe-Virus bestätigt. Das Veterinäramt Rottweil informiert die Öffentlichkeit, worauf nun zu achten ist.
Kraniche sind durchziehende Vögel, und auch im Landkreis Rottweil kommt es vor, dass die Tiere sich zum Rasten niederlassen. Im näheren Umkreis des aufgegriffenen Kranichs wurden bislang keine weiteren verendeten oder kranken Tiere gefunden. Jörg Hauser, Leiter des Veterinäramtes Rottweil, schätzt das Risiko für das Auftreten der Vogelgrippe im Kreis deshalb nicht höher ein als für den Rest von Baden-Württemberg. Daher werden zum jetzigen Zeitpunkt keine Restriktionszonen und keine Allgemeinverfügung erlassen.
Vorerst keine Aufstallpflicht
Für alle Geflügelzüchter und -halter ist das zunächst eine gute Nachricht. Eine Allgemeinverfügung hätte bedeutet, dass die Tiere „aufgestallt“ werden müssen und nicht mehr insFreie dürfen, außer der Freilauf wäre gegen den direkten und indirekten Kontakt mit Wildvögeln abgesichert.
Entwarnung indes gibt es trotzdem keine. Denn Wildvögel, vor allem Wasservögel, sind die Hauptüberträger der Vogelgrippe oder Geflügelpest. Die Wildvögel bewegensich frei und bedeuten deshalb für das Geflügel im Freiland eine latente Gefahr, nicht nur durch direkten Kontakt, sondern auch durch Exkremente. Ställe und Standorte der Vögel müssen gegen unbefugten Zutritt gesichert sein und dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung betreten werden, idealerweisemit Einwegschutzkleidung, die anschließend entsorgt wird. Mäuse oder Ratten müssen kontinuierlich bekämpft und dies dokumentiert werden.
Tiere aufmerksam beobachten
„Die Biosicherheitsmaßnahmen müssen unbedingt ernstgenommen werden. Ganz wichtig ist jetzt, dass die Tierhalter sehr aufmerksam beobachten, ob Tiere krank werden oder gar verenden“, mahnt Hauser. In einem solchen Fall muss der Vorfall sofort dem Veterinäramt gemeldet werden, denn tote Tiere müssen untersucht werden. Diese Untersuchungen werden in den Landesuntersuchungseinrichtungen vorgenommen und sind für die Tierhalter kostenlos.
Aufmerksamkeit ist nicht nur von Geflügelhaltern oder -züchtern gefragt. Sollten Spaziergänger tote Vögel finden, bittet das Veterinäramt, dies unter Telefon 0741/244383 oder per E-Mail an: veta@lrarw.de zu melden.